Einwallner Stuefer

Rechtsanwältinnen

Einwallner Stuefer Rechtsanwältinnen
Established 2025
Einwanderungsrecht und Strafrecht Engagement und Strategie Einsatz und Standfestigkeit Eloquenz und Struktur Erfahrung und Stärke
Das Büro zeichnet sich durch die hohe Spezialisierung und langjährige Berufserfahrung seiner Gründungspartnerinnen in den Bereichen Strafrecht, Verwaltungsrecht sowie Zivilrecht aus. Die Schwerpunkte umfassen Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Staatsbürgerschaftsrecht, allgemeines Verwaltungs- und Verfassungsrecht, Immobilien- und Vertragsrecht, allgemeines Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Strafverfahrensrecht, strafrechtliche Ärzt:innenhaftung, Kunst und Strafrecht, Recht auf Datenschutz, Verwaltungsstrafverfahren sowie Grund- und Menschenrechte.

Mag.a Doris Einwallner

Mag.a Doris Einwallner
  • 1995 Magistra der Rechtswissenschaften, Universität Wien
  • 1995 – 2000 Tätigkeit beim ORF, juristische Mitarbeiterin in einem Wiener Anwaltsbüro, Leiterin der Rechtsabteilung des Wiener Integrationsfonds
  • 2000 bis 2004 Rechtsanwaltsanwärterin
  • seit 2004 Rechtsanwältin in Wien
  • 2004 – 2011 Partnerin in einer Sozietät mit Spezialisierung auf Verfassungs- und Verwaltungsrecht, insbesondere Aufenthalts- und Gleichbehandlungsrecht
  • von 2007 bis 2010 Redaktionsmitglied des juridikum, Zeitschrift für Recht und Gesellschaft
  • 2011 Gründung des Büros Doris Einwallner Rechtsanwältin
  • 2025 Gründung der Einwallner Stuefer Rechtsanwältinnen GesbR
  • Langjähriges ehrenamtliches Engagement, etwa für das RBFZ Wien, die FrauenFilmTage etc.
  • Sprachen: deutsch, englisch

Mag.a Doris Einwallner verfügt über umfassende Kenntnisse und Expertise auf den Gebieten des Fremden- und Asylrechtes, Staatsbürgerschaftsrechtes, Verwaltungs- und Verfassungsrechtes sowie in ausgewählten Bereichen des Zivilrechtes. Aufgrund ihrer mehr als 20-jährigen Tätigkeit in diesen Rechtsgebieten ist sie als Anwältin nicht nur sehr erfahren, sondern auch hochspezialisiert.

Sie arbeitet seit Jahren eng mit NGOS zusammen und setzt sich vehement für die Achtung von Grund- und Menschenrechten ein. Einige richtungsweisende Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wurden von ihr erkämpft. So geht etwa die Aufhebung des § 144 ABGB im Jahre 2022 auf eine von ihr verfasste Beschwerde zurück.

Durch hohe Kompetenz auf inhaltlicher Ebene und langjährige Erfahrung in praktischen Verfahrensabläufen stellt sie eine maßgeschneiderte, zielgerichtete Vertretung ihrer Mandant:innen sicher.

Dr.in Alexia Stuefer

Dr.in Alexia Stuefer
  • 2001 Magistra der Rechtswissenschaften, Universität Wien
  • 2002 bis 2006 Rechtsanwaltsanwärterin
  • 2006 Promotion zur Doktorin der Rechtswissenschaften, Universität Wien
  • von 2006 bis 2010 Mitherausgeberin von juridikum, Zeitschrift für Recht und Gesellschaft
  • seit 2006 Rechtsanwältin in Wien
  • von 2008 bis 2025 geschäftsführende Partnerin einer auf Straf- und Strafprozessrecht spezialisierten Kanzlei in Wien
  • seit 2011 Vorstandsmitglied der Vereinigung Österreichischer StrafverteidigerInnen
  • seit 2013 externe Lehrbeauftragte an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien
  • seit 2014 Redaktionsmitglied des Journals für Strafrecht
  • von 2017 bis 2021 Disziplinarrätin der Rechtsanwaltskammer Wien
  • seit 2021 Stellvertreterin des Kammeranwaltes der Rechtsanwaltskammer Wien
  • seit 2024 Mitglied der Union Internationale des Avocats (UIA)
  • seit April 2025 Partnerin der Einwallner Stuefer Rechtsanwältinnen GesbR
  • Sprachen: deutsch, englisch, italienisch

Dr.in Alexia Stuefer vertritt natürliche Personen und Unternehmen seit über 20 Jahren in sämtlichen strafrechtlichen Belangen in den Bereichen allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Verteidigung in Ermittlungsverfahren zählt ebenso zu ihren Spezialgebieten wie ihre laufende Verteidigungstätigkeit im Gerichtssaal in Hauptverhandlungen sowie in Rechtsmittelverfahren.

Während die vertiefende Befassung mit Strafrecht- und Strafprozessrecht als Autorin von Gesetzeskommentaren und Fachpublikationen sowie als Lehrende an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für umfassende Kenntnisse der Materie sorgen, stellen ihr ständiges Engagement bei Berufsvereinigungen und Interessensvertretungen eine umfassende Vernetzung sicher. Aufgrund ihrer Mehrsprachigkeit sowie internationalen Verbindungen ist die Vertretung in Verfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten seit jeher eine ihrer weiteren Kernkompetenzen.

Ob Auslieferungsrecht, Verfahren nach der Konvention zur Überstellung von verurteilten Person oder Fragestellungen zu EU-Haftbefehlen, Übernahmen von Strafen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR), sind Teil ihrer ständigen Praxis. Ihre weiteren Spezialgebiete umfassen strafrechtliche Ärzt:innenhaftung, Datenschutzrecht, Kunst und Strafrecht sowie Verwaltungsstrafverfahren und Verfassungsrecht (Grund- und Menschenrechte im Strafrecht).

Publikationen

Mag.a Alexia Stuefer Dr.in Alexia Stuefer Publikationen
Bücher

Soyer/Stuefer

Der Kampf um das Strafrecht

Wien 2020

Stuefer/Schöch

Handbuch Strafvollzug

Wien 2017

Soyer/Stuefer

Dem Strafrecht verschrieben

Wien 2015

Elhenicky/Mayer/Stuefer

Der Sachverständige im Gerichts- und Verwaltungsverfahren

Wien 2014

Herausgaben

Stuefer/Pleischl

Strafrecht und Strafverteidigung

Wien 2016

Soyer/Ruhri/Stuefer

Strafverteidigung – Die Hauptverhandlung

Wien 2015

Stuefer/Ruhri/Soyer

Strafverteidigung und Psyche

Wien 2013

Soyer/Stuefer

Strafverteidigung – Kritik vorbeugender Maßnahmen/ Sicherheit

Wien 2012

Soyer/Stuefer

Effektive Strafverteidigung

Wien 2011

Aufsätze, Buchbeiträge, Kommentare

Stuefer

„Man frage nicht“: Das Fragerecht der beschuldigten Person im österreichischen Strafverfahren – effektives Verteidigungsmittel oder leeres Versprechen?

JSt 2024, 556-564

Stuefer

OHG sieht Satire, wo reine Wut waltet

Die Presse, Gastkommentar 02.12.2024

Stuefer

Große Töne, Hymnen und Strafrecht aus österreichischer Sicht

in Janacy/Laher/Ruiss (Hrsg), O Du mein Österreich (K)eine Lobeshymne (2024) 127-136

Stuefer (gemeinsam mit Richard Soyer)

Kommentierung der §§ 48 bis 54 StPO

in Fuchs/Ratz, Wiener Kommentar zur StPO, 2. Auflage, Wien 2024

Stuefer

Korruption: Streiflichter aus Geschichte und Gegenwart

ecolex 2024, 296

Stuefer (gemeinsam mit Bettina Caspar-Bures)

Die Verwendung von Daten aus überwachten Mobiltelefonen mit Auslandsbezug in österreichischen Strafverfahren

ÖJZ 2024, 278-283

Stuefer

Das Grundrechtsbeschwerdegesetz – eine Analyse aus Anlass seines 30-jährigen Bestehens

JSt 2023, 508-514

Stuefer

Laien sehen nicht schlechter als Berufsrichter

Die Presse, Gastkommentar 07.08.2023

Stuefer

Stellungnahme betreffend Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022

13.12.2022

Stuefer

Gefährliche Anlassgesetzgebung

Die Presse, Gastkommentar 11.12.2022

Stuefer

Verfall in Bregenz

in Soyer (Hrsg) Verfall – die neue Strafe, Wien 2022, 93-97

Stuefer

Strategien der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

in Kert/Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 2. Auflage, Wien 2022, 987-1020

Stuefer

Ästhetik des Strafverfahrens am Beispiel von Normativität und Faktizität der Strafverteidigung

juridikum 2021, 235-246

Stuefer

Sprachen im österreichischen Strafverfahrensrecht

in FS Kadrić, 2021, 150

Stuefer

Stellungnahme zum Entwurf „Terror-Bekämpfungs-Gesetz – TeBG“

20.01.2021

Stuefer

An Outline of Austrian Criminal Law

in Heidinger/Hubalek (Hrsg), The Practitioners´ Guide to Applied Comparative Law and Language, Wien 2021, 160-174

Stuefer

Das Haupt- und Rechtsmittelverfahren gegen belangte Verbände (§§ 21 bis 25 VbVG)

in Soyer (Hrsg), Handbuch Unternehmensstrafrecht, Wien 2020, 245-261

Stuefer

Kunst und Strafrecht

in Pfeffer/Rauter (Hrsg), Handbuch Kunstrecht 2. Auflage, Wien 2020

Stuefer

Späte Gerechtigkeit nach Videobeweis

Die Presse, Rechtspanorama 12.10.2020

Stuefer

Kurzer Prozess für Video-Verhandlungen in Strafsachen

Wiener Zeitung (online), 30.04.2020

Stuefer

Determinanten der Strafzumessung in Österreich

AnwBl 2020, 43-47

Stuefer

Filmaufnahme von hoheitlichem Einsatz von Zwangsgewalt ist zulässig

JSt 2019, 460

Stuefer (gemeinsam mit Bettina Caspar-Bures)

Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei Durchsuchung von Orten (§§ 5, 121 Abs 3 StPO)

JSt 2/2019, 158-162

Stuefer

Meilensteine auf dem Weg zu einer rationalen Strafrechtspolitik aus Sicht der Verteidigung

AnwBl 2018, 732-733

Stuefer

Neue Strafbarkeiten durch Europa und neue strafprozessuale Maßnahmen und Ermittlungen

in Soyer (Hrsg), Strafverteidigung 2018, Freiburg im Breisgau, 8./9. 75-78

Stuefer (gemeinsam mit Richard Soyer)

Kommentierung der §§ 48 bis 54 StPO

in Fuchs/Ratz, Wiener Kommentar zur StPO, 2. Auflage, Wien 2018

Stuefer

Gleichheit der Form Glosse zum Tragen von Talaren in Gerichtsverhandlungen in Strafsachen

JSt 2018, 314-315

Stuefer

Rationalität und Strafverteidigung

JSt 2018, 297-301

Stuefer

Gegenwärtige Tendenzen im Strafrecht

juridikum 2018, 115-127

Stuefer

Strafverschärfungen wider die Vernunft

Die Presse, Rechtspanorama, 19.02.2018

Stuefer

Anmerkung zur Entscheidung VfGH 14.03.2017, G 249/16

JSt 2017, 475-479

Stuefer

Zur Rationalität des Strafens – eine Annäherung aus der Praxis

AnwBl 2017, 238-241

Stuefer

Strafzweck klar verfehlt! Versöhnen und Vergelten im 21. Jahrhundert

in Schallaburg Kulturbetriebsges.m.b.H. (Hrsg.in) Ausstellungskatalog der NÖ Landesausstellung 2017 „Alles was Recht ist“, 44-48

Stuefer

Strategien der Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen

in Kert/Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, Wien 2016, 895-929

Stuefer

Information der Strafgefangenen in Theorie und Praxis

in Soyer (Hrsg), Strafverteidigung – Freiheitsentziehung und Menschenwürde, Wien 2016, 105-127

Stuefer (gemeinsam mit Richard Soyer)

Häftlinge werden unterworfen nicht resozialisiert

Die Presse, Rechtspanorama, 26.04.2016

Stuefer

An Outline of Austrian Criminal Law

Heidinger/Hubalek (Hrsg), Angloamerikanische Rechtssprache 3, Wien 2016, 147-160

Stuefer

An Outline of Austrian Criminal Procedure

Heidinger/Hubalek (Hrsg), Angloamerikanische Rechtssprache 3,Wien 2016, 198-211

Stuefer

Österreichs Strafjustiz eine Geheimjustiz?

Die Presse, Rechtspanorama, 13.07.2015

Stuefer

Zeitliche Aspekte in Wirtschaftsstrafverfahren

JSt 2015, 225-226

Stuefer

Verteidigung in der Hauptverhandlung – zweiter Teil zweiter Abschnitt: Lösungsansätze de lege ferenda

JSt 2015, 115-117

Stuefer

Verteidigung in der Hauptverhandlung – zweiter Teil erster Abschnitt: Lösungsansätze

JSt 2014, 228-230

Stuefer

Leben hinter Gittern. Buchrezension: Christine Hubka, Die Haftfalle. Begegnungen im Gefängnis, Wien 2013, Edition Steinbauer

juridikum 2014, 153-154

Stuefer

Bedarf es einer Reform des Rechtsmittelverfahrens im Strafverfahren?

JSt 2014, 105-118

Stuefer

Verteidigung in der Hauptverhandlung – Kurzanalyse der gesetzlichen Regelungen und deren Umsetzung in der Praxis – erster Teil

JSt 2014, 31-32

Stuefer

Gedanken zum österreichischen Strafvollzug: Resozialisierung und Besserung oder Repression und Vergeltung?

juridikum 2013, 298-310

Stuefer

Jugendstrafvollzug: Reform geht nicht weit genug

Der Standard, Kommentar der anderen, 12.07.2013

Stuefer

Ist die StPO verfassungswidrig?

Wirtschaftsblatt, Rechtsblatt, 07.03.2013, 22

Stuefer

Zerstört der Deal das Recht?

JSt 2013, 245-247

Stuefer

Zur Rolle von Gutachte(r)n in Verfahren nach § 39 SMG

JSt 2013, 220-221

Stuefer

Sachverständige im Strafprozess – Spannung ohne Ende?

JSt 2013, 170-172

Stuefer

Akteneinsicht – noch lange keine Waffengleichheit

JSt 2013, 117-118

Stuefer

Die Sicherstellung nach § 112 StPO – die wesentlichen Neuerungen im Überblick

JSt 2013, 75-76

Stuefer

Lobbying – die rechtlichen Rahmenbedingungen im Überblick

JSt 2013, 44-45

Stuefer

Aktuelles zur Untreue

JSt 2012, 234-235

Stuefer

Der Ruf nach Härte und seine falsche Folgen

Der Standard, Kommentar der anderen, 28.12.2012

Stuefer

Die Entscheidung R gg Österreich – grundrechtliche Anforderungen an die Durchsuchung von Kanzleiräumlichkeiten

JSt 2012, 193-194

Stuefer (gemeinsam mit Richard Soyer)

Moderner Rechtsstaat erlaubt Kontrolle durch Einzelne

Die Presse, Rechtspanorama, 01.07.2012

Stuefer (gemeinsam mit Daniel Bauer)

Straftatbestände im Suchtmittelrecht

in Soyer/Schumann (Hrsg), Therapie statt Strafe, Wien/Graz 2012, 19-21, 23-43

Stuefer

Ein Überblick über das neue Korruptionsstrafrecht

JSt 2012, 148-150

Stuefer

Das Rad nicht rückwärts drehen – Zur Fage der Bestellung von Sachverständigen im Strafverfahren

JSt 2012, 71-73

Stuefer

Sponsoring – Eine Analyse aus strafrechtlicher Sicht

JSt 2012, 35-36

Stuefer

Transnationale Vollstreckung von Freiheitsstrafen aus österreichischer Sicht

in Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV u.a. (Hrsg), Strafverteidigung auf neuen Wegen? Wien 2012, 127-146

Stuefer

Unternehmensinterne Ermittlungen

JSt 2011, 184-185

Stuefer

Anwaltsprivileg, Durchsuchung und Beschlagnahme im Strafverfahren

JSt 2011, 134-140

Stuefer

Herausforderungen grenzüberschreitender Strafverfahren an die Verteidigung – Bericht über das 1. Dreiländerforum Strafverteidigung

JSt 2011, 100-101

Stuefer

Von der Notwendigkeit einer geschlechtergerechten Sprache

juridikum 2011, 130-132

Stuefer

Korruptionsbekämpfung auf Österreichisch

JSt 2011, 62-63

Stuefer (gemeinsam mit Doris Buxbaum)

Die Finanzstrafgesetznovelle 2010

ÖJZ 2011, 92-95

Stuefer

Gleichbehandlung im Gesetzestext: Psychologische Wirkung ist wichtig

Die Presse, Rechtspanorama, 10.01.2011

Stuefer

Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten aus afrikanischen Herkunftsländern aus Sicht einer Strafverteidigerin

Stichproben, Wiener Zeitschrift für kritische Afrikastudien 19/10, 197-206

Stuefer

Handlungsbedarf im Umgang mit der Wirtschaftskriminalität? Eine Kurzanalyse

JSt 2010, 222-223

Stuefer

Bilanzdelikte – Besteht Bedarf für die Schaffung eines neuen Straftatbestandes?

JSt 2010, 183-184

Stuefer

„Abfragen der Generalien“ ist keine Beschäftigung mit Täterpersönlichkeit

Die Presse, Rechtspanorama, 09.05.2010

Stuefer

Best Practice der Verteidigung in der Hauptverhandlung – Stellungnahme

in Soyer (Hrsg), Strafverteidigung – Bewährung in der Praxis, Wien/Graz 2009, 79-86

Stuefer

Gerichtsdolmetschen aus Sicht der Verteidigung

Tagungsband Enquete, 2008

Stuefer

Was ist faul im Staate Österreich?

juridikum 2008, 57

Stuefer (gemeinsam mit Doris Einwallner)

Iron My Shirt?

juridikum 2008, 56

Stuefer (gemeinsam mit Richard Soyer)

Kritik des Grundrechtsschutzes in der Strafjudikatur des OGH

ÖJZ 2007, 139-148

Stuefer (gemeinsam mit Doris Einwallner)

Sexarbeit in der höchstgerichtlichen Rechtsprechung

juridikum 2007, 98-102

Stuefer

Paradigmenwechsel in der Justizpolitik?

juridikum 2007, 57

Stuefer

Mehr ist weniger

juridikum 2006, 111-112

Stuefer

Gleiches Recht für alle

juridikum 2006, 113

Stuefer (gemeinsam mit Richard Soyer)

Minderheitenschutz im Spannungsfeld von Politik und Strafrecht

in Anderwald / Filzmaier / Hren (Hrsg), Kärntner Jahrbuch für Politik 2005, Klagenfurt 2005, 276-287

Stuefer

Gender und Strafverteidigung

juridikum 2005, 18-21

Stuefer

Gewerbsmäßigkeit und Untersuchungshaft bei Schwarzafrikanern

juridikum 2004, 191-194

  • Ihr Wunsch

    Mag.a Doris Einwallner

    Grund- und Menschenrechte verteidigen und sichern

    Die Achtung und Wahrung von Grund- und Menschenrechten ist als Basis menschlichen Zusammenlebens unverzichtbar. Dafür braucht es eine starke Rechtsvertretung.

    Kompetente Vertretung im Fremden- und Asylrecht

    Die oftmals komplexe Rechtslage in den Bereichen des Aufenthalts-, Staatsbürgerschafts- und Asylrechtes erfordert hochspezialisierte und engagierte Rechtsvertretung, damit faire Verfahren und positive Ergebnisse sichergestellt sind.

    Berücksichtigung individueller Lebensrealitäten und – formen im Zivilrecht

    Die Lebensformen und -realitäten von Menschen sind vielfältig. Darauf ist die Rechtsordnung nicht immer optimal vorbereitet. Strategisch kluge, auf Grund- und Menschenrechten basierende, kreative Rechtsberatung kann das ändern. Das gilt insbesondere für Rechtsfragen, die die höchstpersönliche Sphäre und individuelle Identität einer Person betreffen.

    Dr.in Alexia Stuefer

    Starke Verteidigung in einer schwierigen Lebenssituation

    Die Verteidigungsrechte sind in der Verfassung, der höchsten Stufe der österreichischen Rechtsordnung und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Eine starke Verteidigung weiß den Verteidigungsrechten zum Durchbruch zu verhelfen – im nationalen wie im transnationalen und internationalen Kontext. Der Kampf lohnt sich.

    Ein faires Verfahren

    Nur der effektive und kluge Einsatz der Verteidigungsrechte schafft ein spürbares Gegengewicht zur staatlichen Dominanz im Strafverfahren. Eine selbstbewusste und engagierte Verteidigung sorgt für eine gerechte Verfahrensführung. Im Zeichen von suaviter in modo, fortiter in re – sanft in der Art, stark in der Sache, lassen sich auch noch so große Schwierigkeiten bewältigen.

    Effektiver Schutz vor Grundrechtseingriffen

    Die Grundrechte sind die höchsten Rechtsgüter und bedürfen eines besonderen Schutzes. Kein Rechtsbereich greift tiefer in die Grundrechtssphäre ein wie das Strafverfahren, sogar die persönliche Freiheit kann im Namen des Strafrechts entzogen werden. Eine standhafte und mutige Verteidigung ist das Um und Auf des effektiven Schutzes vor Grundrechtseingriffen.

  • Unser Weg

    Mag.a Doris Einwallner

    Problemlösungskompetenz, profundes Wissen und langjährige Erfahrung

    Höchste Problemlösungskompetenz trifft auf profundes Wissen sowie langjährige Erfahrung; eine bewährte Kombination zum optimalen Umgang mit Fragestellungen von existenzieller Bedeutung.

    Spezialisierung und Engagement

    Die immer vielgestaltigere Realität führt zu komplexen rechtlichen Herausforderungen, die es zu entflechten und zu ordnen gilt. Mehr denn je sind in der Rechtsberatung daher Spezialisierung und Engagement gefragt, um das richtige Ergebnis zu erreichen.

    Strategische Verfahrensführung

    Strategie gepaart mit Expertise und Erfahrung sind essenziell für die erfolgreiche Verfahrensführung.

    Dr.in Alexia Stuefer

    Mit Wissen und Erfahrung zum Erfolg

    Im Strafrecht und Strafverfahren sind die profunde Kenntnisse der Materie und die langjährige Gerichtserfahrung der Schlüssel zum Erfolg.

    Durchblick und Verständnis für Ihre höchstpersönliche Situation

    Eine rasche Auffassungsgabe sowie ein bewährtes Sensorium und Verständnis für die individuelle persönliche sowie wirtschaftliche Situation ermöglichen die verlässliche Umsetzung der Verfahrensziele. Die Festlegung einer effizienten Prozessstrategie ist Grundlage jeder effizienten und raschen Zielerreichung.

    Die richtige Sprache sprechen

    Jeder Lebensbereich hat seine eigene Sprache, jede Branche ihre eigenen Codes. Für die österreichische Strafrechtspraxis gilt dies im Besonderen. Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete Vertretung ist daher die Beherrschung der Sprache der Rechtsprechung. Den Ton zu treffen – formell wie informell – ist Gebot der Stunde.

  • Ihr Ergebnis

    Mag.a Doris Einwallner

    Erfolgschancen kennen

    Kompetente Rechtsberatung setzt nicht nur fundierte Kenntnisse und sowie eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage voraus. Bestehen keine Erfolgsaussichten, muss auch das klar kommuniziert werden.

    Lösungen finden

    Die Lebensrealitäten der Gegenwart sind dem geltenden Recht oft voraus und erfordern daher kreative, maßgeschneiderte Lösungen.

    Recht bekommen

    Gleich ob es sich um Fragen der Grund- und Menschenrechte handelt oder um die Durchsetzung von Rechten im aufenthalts- oder staatsbürgerschaftsrechtlichen Verfahren. Die erfolgreiche Vertretung vor Behörden und Gerichten braucht neben dem rechtlichen Know how sowie der präzisen Vorbereitung auch eine strategisch klare und engagierte Verfahrensführung. Die aktive Mitwirkung am Verfahren und der regelmäßigen Kontakt zu Gerichten und Behörden sind daher wichtige Parameter für ein erfolgreiches Ergebnis.

    Dr.in Alexia Stuefer

    Strafverteidigung der ersten Stunde im Ermittlungsverfahren

    Je früher die Verteidigungsrechte zum Einsatz kommen, desto besser sind die Chancen für einen optimalen Verfahrensausgang: Ohne Anwesenheit und Beratung durch die Verteidigung weder Wort noch Schrift. So kann die Erstattung einer schriftlichen Stellungnahme anstatt langer Befragungen prozessentscheidend sein. Nur rechtlich Relevantes ist auch verfahrensrelevant.

    Erfolgreiche Verteidigung in der Hauptverhandlung

    Der Weg zum erfolgreichen Ergebnis in Wirtschaftsstrafverfahren ebenso wie in allen übrigen Hauptverhandlungen führt über eine effiziente Verfahrensstrategie. Eine solche erfordert eine fundierte Prozessvorbereitung samt hochflexibler Ausrichtung auf sich jederzeit ändernden Situationen im Gerichtssaal. Zur zielgerichteter Prozessführung zählt somit Flexibilität ebenso wie Antizipationsfähigkeit. So kann weniger mehr sein.

    Handwerkskunst im Rechtsmittelverfahren

    Die Rechtsordnung schützt vor gerichtlichen Fehlentscheidungen durch ordentliche und außerordentliche Rechtsmittel sowie Rechtsbehelfe. Die ergebnisorientierte und vorsorgende Verteidigung hat das Rechtsmittelverfahren daher stets im Blick, sie denkt in Nichtigkeitsgründen. Denn diese können sowohl im Ermittlungsverfahren also in der Hauptverhandlung vorkommen, bedürfen aber der entsprechenden Aktivierung durch Handwerkskunst, um im Rechtsmittelverfahren durchzudringen.

    Gleichzeitig ist auf die Verfassungskonformität von erstinstanzlichen Entscheidungen zu achten und erforderlichenfalls der Verfassungsgerichtshof zu befassen (Gesetzesbeschwerde). Supra- und internationale Verträge stellen schließlich sicher, dass Fragestellungen von grundsätzlicher Relevanz an die die Gerichte der Europäischen Union (EUGH) sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) herangetragen werden können. Die Durchdringung und die Beherrschung auch dieser Materien ist daher grundlegend für die Verteidigung im Rechtsmittelverfahren.

Unsere Bedingungen

Wir bieten höchste Qualität zur fairen Bedingungen. Die Bedingungen legen wir mit Ihnen gemeinsam zu Beginn der Zusammenarbeit auf Grundlage des Rechtsanwaltstarifgesetzes, der Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) sowie gesondert nach Honorarvereinbarung zu Stundensatz fest.

Impressum

Einwallner Stuefer Rechtsanwältinnen GesbR

Rechtsform

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Anschrift

1030 Wien, Am Heumarkt 7/1/19,
Tel: +43 1 581185312
office@est-ius.com

Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer Wien, 1010 Wien,
Rotenturmstraße 13

Berufsrechtliche Vorschriften

Rechtsanwaltsordnung, Disziplinarstatut, Richtlinien für die Ausübung des Berufsrechten, EURAG (s www.oerak.at)

USt-Identifikationsnummer

ATU81810248

Haftungsausschluss

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Fotos

Katharina Gossow

Konzept & Programmierung

SEMU-Design

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Der Schutz personenbezogener Daten ist Einwallner Stuefer Rechtsanwältinnen GesbR (fortan „uns“, „wir“) ein großes Anliegen. Neben der standesrechtlichen Verschwiegenheitspflicht ist uns die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere jene der DSGVO, von großer Bedeutung, weshalb wir Sie in der Folge über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen sowie Ihrer Rechte informieren möchten.

2. Name und Anschrift der Verantwortlichen

Die Verantwortlichen im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen sind:

Einwallner Stuefer Rechtsanwältinnen GesbR
Mag.a Doris Einwallner und Dr. Alexia Stuefer,
Am Heumarkt 7/1/9, 1030 Wien

3. Verarbeitung von personenbezogenen Daten

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5. Auftragsverarbeiter:innen

Teilweise bedienen wir uns zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten externer Dienstleister:innen (sog. Auftragsverarbeiter:innen). Diese wurden von uns sorgfältig ausgewählt und beauftragt, sind an unsere Weisungen gebunden und werden regelmäßig kontrolliert.

In unserem Auftrag werden die folgenden Auftragsverarbeiter:innen tätig:
[…]

6. Ihre Rechte

Die Datenschutz-Grundverordnung (EU-VO 2016/679) räumt Ihnen als Betroffene gewisse Rechte ein, auf welche wir Sie im Folgenden hinweisen. Bitte beachten Sie, dass diese einander ergänzen, sodass Sie etwa nur entweder die Berichtigung bzw. Vervollständigung Ihrer Daten oder deren Löschung verlangen können.

a) Widerruf der Zustimmung
Speichern und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten aufgrund Ihrer Einwilligung sind Sie berechtigt die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Dadurch wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erfolgten Verarbeitung jedoch nicht berührt.

b) Recht auf Auskunft
Sie haben das Recht Auskunft zur Herkunft, zu den Kategorien, zur Speicherdauer, zu den Empfängern, zum Zweck der zu Ihrer Person von uns verarbeiteten Daten und zur Art ihrer Verarbeitung verlangen.

c) Recht auf Berichtigung und Löschung
Sie haben das Recht die Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten zu beantragen. Sie haben auch das Recht die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten zu begehren.

d) Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht der Verwendung von Daten, die zu Ihrer Person richtig, vollständig und rechtmäßig von uns verarbeitet werden, zu widersprechen. Dies aber nur in besonderen, von Ihnen zu begründenden Situationen.

e)Beschwerderecht
Sie haben das Recht Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung (EU-VO 2016/679) verstößt.

7.Kontaktdaten

Die Geltendmachung Ihrer vorgenannten Rechte können schriftlich an folgende Adresse erfolgen:

Einwallner Stuefer Rechtsanwältinnen GesbR,
Am Heumarkt 7/1/19, 1030