Einwallner Stuefer
Rechtsanwältinnen
Mag.a Doris Einwallner verfügt über umfassende Kenntnisse und Expertise auf den Gebieten des Fremden- und Asylrechtes, Staatsbürgerschaftsrechtes, Verwaltungs- und Verfassungsrechtes sowie in ausgewählten Bereichen des Zivilrechtes. Aufgrund ihrer mehr als 20-jährigen Tätigkeit in diesen Rechtsgebieten ist sie als Anwältin nicht nur sehr erfahren, sondern auch hochspezialisiert.
Sie arbeitet seit Jahren eng mit NGOS zusammen und setzt sich vehement für die Achtung von Grund- und Menschenrechten ein. Einige richtungsweisende Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) wurden von ihr erkämpft. So geht etwa die Aufhebung des § 144 ABGB im Jahre 2022 auf eine von ihr verfasste Beschwerde zurück.
Durch hohe Kompetenz auf inhaltlicher Ebene und langjährige Erfahrung in praktischen Verfahrensabläufen stellt sie eine maßgeschneiderte, zielgerichtete Vertretung ihrer Mandant:innen sicher.
Dr.in Alexia Stuefer vertritt natürliche Personen und Unternehmen seit über 20 Jahren in sämtlichen strafrechtlichen Belangen in den Bereichen allgemeines Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Die Verteidigung in Ermittlungsverfahren zählt ebenso zu ihren Spezialgebieten wie ihre laufende Verteidigungstätigkeit im Gerichtssaal in Hauptverhandlungen sowie in Rechtsmittelverfahren.
Während die vertiefende Befassung mit Strafrecht- und Strafprozessrecht als Autorin von Gesetzeskommentaren und Fachpublikationen sowie als Lehrende an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien für umfassende Kenntnisse der Materie sorgen, stellen ihr ständiges Engagement bei Berufsvereinigungen und Interessensvertretungen eine umfassende Vernetzung sicher. Aufgrund ihrer Mehrsprachigkeit sowie internationalen Verbindungen ist die Vertretung in Verfahren mit grenzüberschreitenden Sachverhalten seit jeher eine ihrer weiteren Kernkompetenzen.
Ob Auslieferungsrecht, Verfahren nach der Konvention zur Überstellung von verurteilten Person oder Fragestellungen zu EU-Haftbefehlen, Übernahmen von Strafen aus EU-Mitgliedsstaaten sowie Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EGMR), sind Teil ihrer ständigen Praxis. Ihre weiteren Spezialgebiete umfassen strafrechtliche Ärzt:innenhaftung, Datenschutzrecht, Kunst und Strafrecht sowie Verwaltungsstrafverfahren und Verfassungsrecht (Grund- und Menschenrechte im Strafrecht).
Mag.a Doris Einwallner
Die Achtung und Wahrung von Grund- und Menschenrechten ist als Basis menschlichen Zusammenlebens unverzichtbar. Dafür braucht es eine starke Rechtsvertretung.
Die oftmals komplexe Rechtslage in den Bereichen des Aufenthalts-, Staatsbürgerschafts- und Asylrechtes erfordert hochspezialisierte und engagierte Rechtsvertretung, damit faire Verfahren und positive Ergebnisse sichergestellt sind.
Die Lebensformen und -realitäten von Menschen sind vielfältig. Darauf ist die Rechtsordnung nicht immer optimal vorbereitet. Strategisch kluge, auf Grund- und Menschenrechten basierende, kreative Rechtsberatung kann das ändern. Das gilt insbesondere für Rechtsfragen, die die höchstpersönliche Sphäre und individuelle Identität einer Person betreffen.
Dr.in Alexia Stuefer
Die Verteidigungsrechte sind in der Verfassung, der höchsten Stufe der österreichischen Rechtsordnung und in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert. Eine starke Verteidigung weiß den Verteidigungsrechten zum Durchbruch zu verhelfen – im nationalen wie im transnationalen und internationalen Kontext. Der Kampf lohnt sich.
Nur der effektive und kluge Einsatz der Verteidigungsrechte schafft ein spürbares Gegengewicht zur staatlichen Dominanz im Strafverfahren. Eine selbstbewusste und engagierte Verteidigung sorgt für eine gerechte Verfahrensführung. Im Zeichen von suaviter in modo, fortiter in re – sanft in der Art, stark in der Sache, lassen sich auch noch so große Schwierigkeiten bewältigen.
Die Grundrechte sind die höchsten Rechtsgüter und bedürfen eines besonderen Schutzes. Kein Rechtsbereich greift tiefer in die Grundrechtssphäre ein wie das Strafverfahren, sogar die persönliche Freiheit kann im Namen des Strafrechts entzogen werden. Eine standhafte und mutige Verteidigung ist das Um und Auf des effektiven Schutzes vor Grundrechtseingriffen.
Mag.a Doris Einwallner
Höchste Problemlösungskompetenz trifft auf profundes Wissen sowie langjährige Erfahrung; eine bewährte Kombination zum optimalen Umgang mit Fragestellungen von existenzieller Bedeutung.
Die immer vielgestaltigere Realität führt zu komplexen rechtlichen Herausforderungen, die es zu entflechten und zu ordnen gilt. Mehr denn je sind in der Rechtsberatung daher Spezialisierung und Engagement gefragt, um das richtige Ergebnis zu erreichen.
Strategie gepaart mit Expertise und Erfahrung sind essenziell für die erfolgreiche Verfahrensführung.
Dr.in Alexia Stuefer
Im Strafrecht und Strafverfahren sind die profunde Kenntnisse der Materie und die langjährige Gerichtserfahrung der Schlüssel zum Erfolg.
Eine rasche Auffassungsgabe sowie ein bewährtes Sensorium und Verständnis für die individuelle persönliche sowie wirtschaftliche Situation ermöglichen die verlässliche Umsetzung der Verfahrensziele. Die Festlegung einer effizienten Prozessstrategie ist Grundlage jeder effizienten und raschen Zielerreichung.
Jeder Lebensbereich hat seine eigene Sprache, jede Branche ihre eigenen Codes. Für die österreichische Strafrechtspraxis gilt dies im Besonderen. Grundvoraussetzung für eine zielgerichtete Vertretung ist daher die Beherrschung der Sprache der Rechtsprechung. Den Ton zu treffen – formell wie informell – ist Gebot der Stunde.
Mag.a Doris Einwallner
Kompetente Rechtsberatung setzt nicht nur fundierte Kenntnisse und sowie eine sorgfältige Prüfung der Rechtslage voraus. Bestehen keine Erfolgsaussichten, muss auch das klar kommuniziert werden.
Die Lebensrealitäten der Gegenwart sind dem geltenden Recht oft voraus und erfordern daher kreative, maßgeschneiderte Lösungen.
Gleich ob es sich um Fragen der Grund- und Menschenrechte handelt oder um die Durchsetzung von Rechten im aufenthalts- oder staatsbürgerschaftsrechtlichen Verfahren. Die erfolgreiche Vertretung vor Behörden und Gerichten braucht neben dem rechtlichen Know how sowie der präzisen Vorbereitung auch eine strategisch klare und engagierte Verfahrensführung. Die aktive Mitwirkung am Verfahren und der regelmäßigen Kontakt zu Gerichten und Behörden sind daher wichtige Parameter für ein erfolgreiches Ergebnis.
Dr.in Alexia Stuefer
Je früher die Verteidigungsrechte zum Einsatz kommen, desto besser sind die Chancen für einen optimalen Verfahrensausgang: Ohne Anwesenheit und Beratung durch die Verteidigung weder Wort noch Schrift. So kann die Erstattung einer schriftlichen Stellungnahme anstatt langer Befragungen prozessentscheidend sein. Nur rechtlich Relevantes ist auch verfahrensrelevant.
Der Weg zum erfolgreichen Ergebnis in Wirtschaftsstrafverfahren ebenso wie in allen übrigen Hauptverhandlungen führt über eine effiziente Verfahrensstrategie. Eine solche erfordert eine fundierte Prozessvorbereitung samt hochflexibler Ausrichtung auf sich jederzeit ändernden Situationen im Gerichtssaal. Zur zielgerichteter Prozessführung zählt somit Flexibilität ebenso wie Antizipationsfähigkeit. So kann weniger mehr sein.
Die Rechtsordnung schützt vor gerichtlichen Fehlentscheidungen durch ordentliche und außerordentliche Rechtsmittel sowie Rechtsbehelfe. Die ergebnisorientierte und vorsorgende Verteidigung hat das Rechtsmittelverfahren daher stets im Blick, sie denkt in Nichtigkeitsgründen. Denn diese können sowohl im Ermittlungsverfahren also in der Hauptverhandlung vorkommen, bedürfen aber der entsprechenden Aktivierung durch Handwerkskunst, um im Rechtsmittelverfahren durchzudringen.
Gleichzeitig ist auf die Verfassungskonformität von erstinstanzlichen Entscheidungen zu achten und erforderlichenfalls der Verfassungsgerichtshof zu befassen (Gesetzesbeschwerde). Supra- und internationale Verträge stellen schließlich sicher, dass Fragestellungen von grundsätzlicher Relevanz an die die Gerichte der Europäischen Union (EUGH) sowie an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) herangetragen werden können. Die Durchdringung und die Beherrschung auch dieser Materien ist daher grundlegend für die Verteidigung im Rechtsmittelverfahren.
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